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AGB

01

Anwendungsbereich

(1) Der EWE Nordseelauf 2023 ist als offener Volkslauf beim Deutschen Leichtathletik Verband (DLV) angemeldet. Er ist für jedermann durch Anmeldung beim Veranstalter zugänglich und erfordert keine besonderen Qualifikationen. Es handelt sich um eine Veranstaltung, bei der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine bis sieben Etappen auf einer vorher festgelegten Strecke laufen, die circa 10 Kilometer lang ist. Es gibt eine Zeitmessung und Ergebnislisten für Läufer, sodass die Teilnehmer ihre Leistung mit anderen vergleichen können. Walker und Nordic-Walker erhalten eine Ergebnisliste in alphabetischer Reihenfolge.

(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Nachträgliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

(3) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die Agentur iventos, Marc Pickel, Feldstr. 9a, 44867 Bochum zu richten.

(4) Agentur iventos ist nicht verantwortlich für die Organisation und Durchführung der den Lauf begleitend angebotenen Arrangements („Pakete“) im Hinblick auf Unterkunft und/oder Verpflegung. Alle diesbezüglichen Erklärungen sind direkt an den Reiseveranstalter Erlebnis Bremerhaven GmbH, EWE Nordseelauf, H.-H.-Meier-Straße 6, 27568 Bremerhaven zur richten. Dabei gelten ausschließlich die jeweils aktuellen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.

02

Teilnahmebedingungen –Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat und keinem Startverbot unterliegt. Der Teilnehmer muss höchstpersönlich starten und in der Lage sein, die Strecke aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Teilnahme unter Verwendung anderer Sportgeräte als in der jeweiligen Ausschreibung vorgeschrieben ist nicht gestattet. Sportgeräte, die der vorstehenden Beschreibung nicht entsprechen oder in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen, bzw. sind nur zugelassen, wenn dies in der Ausschreibung ausdrücklich erlaubt wird. Das Mitführen von Tieren ist untersagt.

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung oder Startverbote auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

03

Anmeldung – Vertragsschluss – Zahlungsbedingungen

(1) Die Anmeldung, welche das verbindliche Angebot des Teilnehmers an den Veranstalter darstellt, ist per Online-Anmeldung im Internet über das entsprechende „Web-Formular“ der offiziellen Veranstaltungs-Website https://nordseelauf.com möglich oder u.U. – sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht wurde – am Veranstaltungstag / bzw. -wochenende durch Einreichung des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten Anmeldeformulars.

(2) Jeder Teilnehmer kann sich selbst nur einmal anmelden. Doppelte Anmeldungen werden nicht akzeptiert, d.h., bei einer doppelten Anmeldung durch ein und dieselbe Person entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz oder auf Rückerstattung des Startgeldes. Für bereits erfolgte Anmeldungen können nachträglich keine Gutscheine oder Freistarts aus Gewinnspielen eingelöst werden. Stornierungen bereits gebuchter Startplätze sind nicht möglich.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer bei der Online-Anmeldung durch ausdrückliches Anklicken die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt hat. Für die Startberechtigung muss die Startgebühr beim Veranstalter eingegangen sein und der Teilnehmer die Anmeldebestätigung erhalten haben. Anmeldungen per E-Mail oder Telefax werden nicht angenommen.

(4) Teilnehmer zahlen bei Online-Anmeldungen per einmaligem SEPA-Lastschriftverfahren oder, sofern angeboten, per Kreditkarte (VISA oder Eurocard/Mastercard).

(5) Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Es kann auch eine Anmeldung am Veranstaltungstag per Barzahlung oder Online (Lastschrift) erfolgen, sofern ein evtl. bestehendes Teilnehmerlimit noch nicht erreicht ist.

(6) Der Veranstalter versendet nach Erhalt einer Online-Anmeldung eine Anmeldebestätigung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse unter Zuweisung einer Registriernummer an den Teilnehmer.

(7) Die Teilnahme bzw. die Startberechtigung ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind ebenfalls nicht übertragbar.

(8) In seinen Ausführungen (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017) macht das BVerfG klar, dass die Regelungen des Personenstandsrechts nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, da sie neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bieten, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Personen, die sich weder als weiblich noch als männlich kategorisieren, mithin nicht in das binäre Geschlechter-System einfügen lassen wollen, können ihren Anspruch künftig aus dem Schutz der Person insbesondere des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) ableiten. Darüber hinaus sieht das BVerfG auch den Schutzbereich von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetztes betroffen. Dieser schützt auch Menschen vor Diskriminierungen, die sich nicht dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen. Denn Zweck des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG ist es, Angehörige strukturell diskriminierungsgefährdeter Gruppen vor Benachteiligung zu schützen. Weitere Regelungen, die den Umgang / die Umsetzung des Urteils konkretisieren, werden erwartet.

Die Ergebnisse der Veranstaltung werden nur in den Geschlechtern “Weiblich” und “Männlich” ausgewertet. Wird im Rahmen der Anmeldung das Geschlecht “Divers” angegeben, muss vom Anmeldenden eine Entscheidung getroffen werden, ob eine Wertung mit den Frauen oder den Männern erfolgen soll – also dem Geschlecht, zu dem sie sich zugehörig fühlen. Die Auswahl soll unter der Maßgabe der sportlichen Fairness erfolgen und gilt auch für die Wertung der Altersklassen.

Diese Vorgehensweise entspricht der Empfehlung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und den daraus gültigen Regelungen von DOSB, der NADA sowie des DLV.

04

Startunterlagenausgabe

(1) Der Teilnehmer erhält seine Startnummer bei der Startunterlagenausgabe nur gegen Vorlage der Anmeldebestätigung. Die Startnummer muss persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises abgeholt werden. Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen mit Startnummer von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Eine Zusendung der Unterlagen (auch nachträglich) ist nicht möglich.

(2) Sofern der Teilnehmer seine offizielle Anmeldebestätigung verloren hat bzw. diese nicht vorlegen kann, so wird ihm gegen Vorlage des gültigen Lichtbildausweises eine Ersatzbestätigung ausgehändigt.

(3) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Startunterlagen, die er bei der Startunterlagenausgabe erhält, direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

05

Rücktritt durch den Teilnehmer – Rückerstattung

(1) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter oder wird disqualifiziert, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erstattung des Teilnehmerbeitrages. Sofern dem Teilnehmer ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen, bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.

(2) Der Veranstalter setzt ggf. ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder spätestes Anmeldedatum) fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

06

Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung

(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

(2) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Erstattungs- und/oder Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(3) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Die Haftungsbeschränkungen beziehen sich auf unmittelbare Schäden wie auch Folgeschäden.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Veranstaltungen. Für Teilnehmer mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Veranstaltung benötigen, wird veranstalterseitig keine Sonderbetreuung angeboten. Eine Betreuung durch Ärzte und medizinisches Personal ohne vorherige Akkreditierung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.

(5) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu dem Veranstalter vom Teilnehmer selbst zu tragen. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung des Veranstalters wird jede Haftung des Veranstalters für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

(6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände und Wertsachen des Teilnehmers.

07

Angaben über Veranstaltungen

Aktuelle Veranstaltungsdaten über die Veranstaltung, das heißt: Veranstaltungsort, Veranstaltungsbeginn, Veranstaltungsinhalt, sind, insbesondere am Tag der Veranstaltung, unbedingt den offiziellen Internet-Angeboten vom Veranstalter, oder sonstigen allgemein zugänglichen Quellen und der Tagespresse zu entnehmen.

08

Veröffentlichung der Teilnehmerlisten

(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Diese Daten sind für die Durchführung der Veranstaltung essentiell. Darüber hinaus erfolgt die Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung der persönlichen Laufergebnisse zur Erstellung einer – auch historischen – Ergebnisdatenbank, über die auch der Ausdruck der Laufergebnisse auf personalisierten Urkunden möglich ist. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung, Verarbeitung und Verwendung der Daten zu diesen Zwecken ein. Hinsichtlich der Aufnahme in die Ergebnisdatenbank steht dem Teilnehmer ein Widerrufsrecht für die Zukunft zu.

(2) Der Teilnehmer willigt – nur für die Zukunft widerruflich – ein, dass die Agentur iventos die im Rahmen der von ihm als registriertem Teilnehmer besuchten Veranstaltung von ihr oder von beauftragten Foto- oder Videodienstleistern erstellten Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers kostenfrei zu eigenen Werbezwecken zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt verbreiten und öffentlich zur Schau stellen darf, insbesondere die Fotografien kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung offline und online sowie in sozialen Netzwerken, insbesondere auf folgende Weise: Magazine, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung und Presseveröffentlichungen u. ä. verwenden darf. Der Teilnehmer verzichtet hierbei auf seine Namensnennung.

(3) Von den gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift sowie die für die Veranstaltung zugewiesene Startnummer und die erreichte Laufzeit und Platzierung des Teilnehmers während der Veranstaltung zum Zwecke der Zusendung von Urkunden und Impressionsheften der Veranstaltung – sofern angeboten – an einen Druck- und Versanddienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

(4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Nationalität, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

(5) Für die Darstellung in der Teilnehmerliste werden Name, Vorname, Nationalität, Geburtsjahr, ggf. der Verein und der gemeldete Wettkampf sowie nach der Zuordnung auch die Startnummer veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

(6) Der Teilnehmer kann vor der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Absätze 3 bis 7 gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail an philipp.menzel@iventos.de widersprechen. In diesem Fall kann die jeweils angebotene Dienstleistung nicht erbracht werden.

(7) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die gemäß Abs. 1 gespeicherten Daten im Falle einer medizinischen Behandlung im Rahmen der Veranstaltung durch die die jeweilige Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste gemäß den gesetzlichen Regeln im Umgang mit medizinischen Daten weitergegeben werden.

(8) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden, soweit bei den Läufen sog. Transponder/Chips eingesetzt werden, an einen kommerziellen Dritten / Timing Partner (derzeit race result AG – sportservice hamburg GmbH, Klaus-Groth-Straße 95, 20535 Hamburg) zum Zweck des Abgleichs der Registrierung der Transponder/Chips und der Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben, sofern vom Veranstalter freigegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.

(9) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die gem. Abs. 1 erhobenen personenbezogen Daten von der Agentur iventos zum Zwecke der Zusendungen von Veranstaltungsinformationen per E-Mail oder Postsendung genutzt werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

09

Zeitmessung und Leihchip, AGB-widriges Verhalten und Disqualifikation

(1) Bei allen Veranstaltungen mit Zeitnahme erfolgt die Zeitmessung ausschließlich mittels Zeitmesstransponder bzw. „BMS-Chip”, der in der Startnummer integriert ist.. Die Teilnahme an diesen Läufen ohne einen auf den Teilnehmer registrierten Zeitmesstransponder/Chip ist grundsätzlich unzulässig.

(2) Der Zeitmesstransponder/Chip wird vor dem Start des Laufes vom Veranstalter mit den Startunterlagen ausgegeben. Die Rückgabe des Zeitmesstransponders/Chips/ Startnummer ist nicht erforderlich. Für eine verlorenen, beschädigten Startnummer berechnen wir € 5,- für eine neue Startnummer. Tour- & Etappenläufer behalten die Startnummer für alle gemeldeten Etappen.

(3) Jeder ausgegebene Transponder/Chip/Startnummer wurde auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Transponders/Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.

(4) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise weitergegeben, durch falsche Angaben erschlichen oder verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen und es können Startverbote für die Zukunft ausgesprochen werden; in jedem Fall wird dieser Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Eine Disqualifikation oder ein Startverbot kann auch bei grob unsportlichem Verhalten oder bei wiederholt oder zweifelhaften Durchgangszeiten oder Zahlungsrückständen erfolgen. Im Übrigen gelten die Regeln des nationalen und internationalen Sportrechts entsprechend.

(5) Teilnehmer, die die eigene Startnummer an andere Personen zur Teilnahme weitergeben, werden disqualifiziert und erhalten u.U. ein Startverbot für den EWE Nordseelauf für mindestens 3 Folgejahre. Zudem behält sich der Veranstalter Agentur iventos weitere rechtliche Schritte vor. Teilnehmer, die unter falschem Namen starten, werden grundsätzlich von Veranstaltungen der Agentur iventos auf Lebenszeit ausgeschlossen. Zudem behält sich der Veranstalter Agentur iventos in diesem Fall die Erhebung einer Geldstrafe in Höhe von 500,– Euro sowie weitere rechtliche Schritte vor. Die Geldstrafe wird einem Charity-Partner der Agentur iventos zugeführt.

(6) Im Übrigen gelten die Regeln der in § 1 Absatz 1 genannten Sportverbände sowie § 2 Absatz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung (Anmeldung) vom Anmelder anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für die Agentur iventos, Bochum, unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

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Sicherheit der elektronischen Zahlungsabwicklung

Agentur iventos oder ein von der Agentur iventos Beauftragter bemüht sich, zur Sicherheit der elektronischen Meldeabwicklung die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Verfahren zur Verfügung zu stellen [derzeit: Secure Socket Layer (SSL)]. Dennoch übernimmt die Agentur iventos oder ein von Agentur iventos Beauftragter keine Haftung für Missbrauchsfälle, die mit einer durch den Anmelder zur Anmeldung benutzten Geld- und/oder Kreditkarte auftreten, unabhängig davon, ob der Anmelder den sichersten Weg der elektronischen Zahlungsabwicklung wählt.

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Verschiedenes

(1) Es gilt deutsches Recht, auch wenn aus dem Ausland angemeldet wird.

(2) Wenn der Anmelder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist Bochum ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Anmeldung. Die Agentur iventos oder ein von Agentur iventos Beauftragter ist berechtigt, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Anmelders zu klagen.

(3) Für Veranstaltungen, die im öffentlichen Raum stattfinden, gilt das jeweilige öffentliche Wegerecht. Insbesondere weisen wir auf die darin bestehenden Verbote zum Abschluss von Verträgen aller Art, jeder Art von Handel sowie der politischen oder werblichen Nutzung der von uns genutzten öffentlichen Räume hin. Diese Nutzungen bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Erlaubnis sowie vorheriger Anmeldung bei den betroffenen Behörden. Dies kann nur durch einen separaten Nutzungsvertrag erfolgen.

(4) Besucher, Teilnehmer, Mitglieder politischer Organisationen, Gewerbetreibende oder sonstige Personen, die sich innerhalb der Veranstaltungsfläche nicht an diese Regeln halten, können vom Veranstalter von der Veranstaltungsfläche verwiesen werden. Es darf weder rechtsextremistisches noch rassistisches, antisemitisches oder sonstiges antidemokratisches Gedankengut dargestellt oder verbreitet werden.

(5) Der Veranstalter, die Agentur iventos, behält sich nach § 6 VersG (Versammlungsgesetz) vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen. Dazu gehört, Personen, die rechtsextremen Parteien oder anderen rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische, sexistische, homophobe oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen. Diesbezüglich übt der Veranstalter ausdrücklich das Hausrecht über die genutzte Veranstaltungsfläche aus. Der Veranstalter kann die Leitung und damit das Hausrecht auch einer anderen Person übertragen.

(6) Eine separate, für den o.a. Personenkreis gültige Veranstaltungs-Hausordnung kann vom Veranstalter erlassen werden. Für die Gültigkeit genügt die Veröffentlichung auf der Veranstaltungs-Homepage oder der Veranstaltungs-Ausschreibung.

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Schlussbestimmungen

Sollten einzelne oder mehrere Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

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Anbieterkennzeichnung

Agentur iventos
Feldstraße 9a
44867 Bochum

E-Mail: nordseelauf@iventos.de
Web: www.iventos.de
Telefon +49 2327 979930

USt-Id-Nr: DE 217740451
gesetzlich vertreten durch den Inhaber Marc Pickel
Sitz der Gesellschaft: Bochum

Stand: Mai 2023